Gerade häufig verwendete Begriffe entziehen sich gerne der klaren Fassbarkeit. Die 'Krankengeschichte' zählt zu dieser Kategorie, sodass erst bei näherer Betrachtung die feinen Schattierungen erkennbar werden. Zwar sind die zentralen Eckpunkte direkt in den gesetzlichen Grundlagen definiert, doch nur in der Zusammenschau aller relevanten Quellen entsteht ein umfassendes Bild dessen, welche Ausprägungsformen der medizinischen Dokumentation die Krankengeschichte bilden, und - ebenso wichtig - welche nicht dazu zählen. Von dieser Basis ausgehend spannt sich der kurze aber praxisorientierte Bogen über die Verantwortung für das Führen der Krankengeschichte zur Nutzung der Dokumente und das Recht auf Einsichtnahme schlie lich bis hin zur geeigneten Aufbewahrung über die beträchtlichen Zeiträume von bis zu 30 Jahren. Abgerundet wird der Überblick mit den relevanten Auszügen aus den entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen.