Die Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Rechtsträger ist in der Praxis regelmä ig mit Restrukturierungsma nahmen verbunden, die auch den Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge haben. Das Thema Betriebsübergang ist angesichts der Umstrukturierungen von Unternehmen in der deutschen Wirtschaft und des immer bedeutsamer werdenden Dienstleistungssektor ein Dauerbrenner in der Beratungspraxis. Die Vorschrift des 613 a BGB ist aufgrund ihrer europarechtlichen Grundlagen und der Vielzahl der von ihr erfassten Fallgestaltungen eine äu erst komplizierte Norm, deren (offener) Tatbestand einem steten Interpretationswechsel (Auslöser: die EuGH- Entscheidungen) unterliegt. Die Weiterentwicklung des Betriebsübergangsrechts nimmt kein Ende. Kaum eine andere arbeitsrechtliche Norm wirft derartig viele Rechts- und Abgrenzungsfragen auf. Bei kaum einer anderen Norm wirken sich aber auch Fehleinschätzungen derart gravierend aus. Nach einer europarechtlichen Einführung wird im ersten Teil anhand der Tatbestandsvoraussetzungen des 613 a BGB die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH (hier sind insbes. die Leiturteile "Ayse Süzen","Carlito Abler" und "Güney Görres" zu erwähnen) und die sich dadurch ändernde Rechtsprechung des BAG ( u.a. die Aufgabe des Kriteriums der "eigenwirtschaftlichen Nutzung" auftraggebereigener Betriebsmittel ) aufgezeigt und gewürdigt. Am Ende des ersten Teils und im zweiten Teil werden gestalterische Möglichkeiten im Zusammenhang mit 613 a BGB erörtert. Diese reichen von Versetzungen über Kündigungen; Vorgaben für die Sozialauswahl; ausführliche Erläuterungen zum Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer nach 613 a VI BGB; die Frage nach der Sicherstellung des Übergangs der Arbeitsverhältnisse; Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit); Aufhebungsverträge im Zusammenhang mit Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften; Ausführungen zum internationalen Gesellschaftsrecht in Verbindung mit der Alternative einer "Migration" nach