In einer globalisierten Welt folgt aus der Rechtswahlfreiheit des Einzelnen eine wettbewerbliche Dynamik zwischen den normschaffenden Instanzen. Während diese theoretisch im Rahmen ihres Kompetenzbereichs absolut frei in der Gestaltung ihrer jeweiligen Vorschriften sind, hat etwaiger Wettbewerbsdruck insoweit faktisch beschränkende Wirkung.